Jeder Geflügelhalter / Züchter ist verpflichtet ist, seine Tiere ordnungsgemäß zu melden. In Zukunft wird es wohl so sein, dass auf Großschauen keine Tiere mehr angenommen werden, wenn die Tierhalternummer nicht vorhanden ist. Inwieweit das dann auch auf Kreis u. Lokalschauen zukünftig gefordert wird, ist nach heutigem Stand nicht absehbar. Fakt ist aber, dass jeder verpflichtet ist seine Tiere anzumelden.

Den Tierhalteantrag gibt es auf der Homepage des Kreisverbandes:
http://kv-tuebingen-horb.de/?page_id=22